Geplant war unser „Anangeln an der Lumda“ für den 05.April 2020!
Aufgrund der weltweiten aktuellen Lage im Hinblick auf das Corona-Virus (Covid 19) bleiben auch wir nicht davon verschont, uns an von unserem Ministerium auferlegten und beschlossenen Schutzmaßnahmen zu halten.
In einer Sonderkabinettsitzung der Hessischen Landesregierung am 22.03.2020 wurde das bereits verabschiedete Kontaktverbot im öffentlichen Raum weiter verschärft:
„ Es dürfen sich nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten.“.
Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.
Der Vorstand hat sich, um das Angeln nicht komplett ausfallen zu lassen, Gedanken gemacht, wie man den Wünschen der Mitglieder gerecht werden kann und ist zu folgender Kompromisslösung gekommen:
- Ab Samstag, den 04.04.2020 kann täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen an der Lumda geangelt werden:
- Geangelt werden kann mit zwei aktive Angler gleichzeitig an der Lumda für zwei Stunden, wobei die Anzahl der gefangenen Forellen auf maximal zwei/Person festgelegt ist. Ein zurücksetzen von maßigen Forellen ist nicht erlaubt. Schonmaße sind kleiner 26 cm oder größer 60 cm.
- Um eine Angelerlaubnis zu erwerben, muss man sich täglich ab 8:00 Uhr per WhatsApp-Gruppe anmelden. Die Erlaubnis wird erteilt und überwacht vom 1. Vorsitzenden UB.
- Das Angeln wird von unseren Fischereiaufsehern: Steffen Ommert, Thomas Illner oder Rainer Hantschel und vom 1. Vorsitzenden überwacht.
- Tageskarten an der Lumda werden keine ausgegeben. Das Anangeln am Elmensee bleibt für den 19.4. erstmal terminiert.
Sorry, aber besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen.
Dies hat sich auch der Vorstand nicht leicht gemacht. Wir wissen, dass dies eine Krampflösung ist, aber es wird sicherlich eine Zeit danach geben.
Danke für euer Verständnis, der Vorstand.
Weitere Informationen:
Verband Hessischer Fischer e.V. – Angeln-in-Zeiten-des-Corona-Virus